Kleine Anfragen

Was kann man eigentlich machen, wenn etwas (im Wahlkreis) passiert, ein Zeitungsbericht oder eine persönliche Anfrage eines Gesprächspartners, auf die man trotz Recherche keine gute Antwort finden kann? Wir stellen „Kleine Anfragen“.

Kleine Anfragen sind ein wichtiges Instrument einer jeden Abgeordneten, um Auskunft von der Landesregierung zu verlangen. Dabei dürfen kleine Anfragen nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und nicht mehr als fünf Unterfragen enthalten. Die Fragen dürfen keine unsachlichen Feststellungen und Wertungen enthalten. Hier finden Sie alle kleinen Anfragen, die ich (häufig auch mit meinen Essener Kollegen) gestellt habe: